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Information zur Empfängerüberprüfung

Empfängerüberprüfung - Verification of Payee (VoP)

Ab dem 05. Oktober führen wir eine neue Sicherheitsfunktion ein.

 

Kurz und knapp erklärt

https://atruvia.scene7.com/is/content/atruvia/empfaengerueberpruegung-bvr-audiobeschreibung-202509

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Quelle: Bundesverband der Deutschen Volkbanken und Raiffeisenbanken • Länge: 01:38 • Veröffentlicht: 15.09.2025

Empfängerüberprüfung - Verification of Payee

Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerüberprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VOP). Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der Name des Kontoinhabers der angegebenen IBAN identisch sind, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen.

Das System liefert hierbei die folgenden Ergebnisse:

AnzeigeBedeutungWas Sie tun können
  • „Match“

Name stimmt mit Kontoinhaber überein

Überweisung bestätigen
  • „Close Match“
Leichte Abweichung – korrekter Name wird angezeigtÜberweisung prüfen und entscheiden
  • „No Match“
Keine ÜbereinstimmungÜberweisung abbrechen oder prüfen
  • „Check cannot be performed“
Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglichÜberweisung abbrechen oder prüfen

Beispielfälle zur Veranschaulichung

140 KB

Die Prüfregeln bei der Empfängerüberprüfung.

Die Darstellung hängt vom verwendeten Überweisungskanal, bspw. OnlineBanking oder Zahlungsverkehrssoftware oder SB-Terminal in der Filiale ab. Siehe hierfür die Abschnitte „Empfängerüberprüfung (VOP) Allgemein“ und „Empfängerüberprüfung (VOP) für Firmenkunden“

Die maximale Ausführungszeit für den Erhalt der VOP-Antwort beträgt ca. 5 bis 7 Sekunden.

Wenn bei einer Empfängerüberprüfung das Ergebnis Match erzielt wird, haftet der Zahlungsdienstleister dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.

Bei jeder Überweisung wird geprüft, ob der von Ihnen eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt.
Weicht der Name ab, erhalten Sie einen Hinweis und Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung fortsetzen oder abbrechen möchten.

Diese Maßnahme hilft, Tippfehler zu vermeiden und schützt Sie vor Betrugsversuchen, z. B. mit gefälschten Rechnungen.

Wichtige Hinweise für Nutzer von Banking-Software und -Apps

Unsere VR Banking App, das OnlineBanking, die Finanzsoftware BankingManager, sowie Profi cash 12.95 unterstützen die Empfängerüberprüfung (VoP) automatisch.

Sofern Sie eine eigene Banking-Software verwenden, bitten wir Sie zu prüfen, ob diese VoP-kompatibel ist.

FAQ zur Empfängerüberprüfung (VoP) Allgemein

In welchen Fällen gibt es die Empfängerüberprüfung?

Die Empfängerüberprüfung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben generell bei allen „Standard”-Überweisungen in Euro und Echtzeitüberweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)

  • spätestens ab 9. Oktober 2025 zwischen den Euroländern der EU und
  • spätestens ab 9. Juli 2027 innerhalb der gesamten EU.

Zusätzlich können auch Island, Liechtenstein und Norwegen als weitere Mitgliedsstaaten des EWR die gesetzlichen Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Eine Liste der Mitgliedsstaaten finden Sie hier.

Was kostet die Empfängerüberprüfung?

Weder als Zahler noch als Zahlungsempfänger zahlen Sie für die Empfängerüberprüfung. Diese Dienstleistung wird entgeltfrei angeboten.

Für welche Zahlungen funktioniert die Empfängerprüfung?

Die Prüfung erfolgt für Zahlungen

  • im gesamten SEPA-Raum
  • als Echtzeit- oder Standardüberweisungen sowie für Sammelaufträge
  • auf allen Kanälen (online, beleghaft oder telefonisch)
Wie funktioniert die Empfängerprüfung im OnlineBanking und der VR Banking App?

Die Informationen hierzu finden Sie im Video  im oberen Bereich dieser Seite.

Wie funktioniert die Empfängerprüfung in den Zahlungsverkehrsprogrammen?

Die Empfängerprüfung wird durch kommende Updates in den Zahlungsverkehrsprogrammen Profi cash und BankingManager eingeführt. Die technische Umsetzung in der VR-Networld-Software ist aufgrund der Ablösung durch den BankingManager nicht mehr erfolgt. Aus diesem Grund haben die betroffenen Kunden eine Abkündigung der Lizenz für Ihre VR-Networld-Software erhalten und wurden über Alternativen informiert.

Was bedeutet es, wenn die Empfängerprüfung nicht das Ergebnis "Match" bzw. grün zurückmeldet?

Wenn Sie eine Überweisung trotz eines No Match- oder Close Match-Ergebnisses autorisieren und ausführen, tragen Sie das Risiko einer Fehlüberweisung.

Bitte beachten Sie, dass auch bisher bei Eingabe einer falschen IBAN das Risiko einer Fehlüberweisung beim Auftraggeber lag.

Ist es möglich, dass eine Zahlung abgelehnt wird, obwohl die VOP-Prüfung ein "Match" ergeben hat?

Ja, alle bisherigen Gründe, die zu einer Ablehnung in der Zahlungsverarbeitung geführt haben, bleiben weiterhin bestehen (z. B. Empfängerkonto aufgelöst etc.), sodass eine Zahlung auch bei einem Match abgelehnt werden kann.

Wer haftet, wenn ich kein übereinstimmendes Ergebnis in der Empfängerüberprüfung habe und die Überweisung trotzdem autorisiere?

Sie können eine Überweisung trotz Ergebnissen mit „einer nahezu Übereinstimmung” oder „keiner Übereinstimmung” autorisieren, also ausführen lassen. Allerdings müssen Sie dann wie bisher das Risiko einer Fehlleitung selbst tragen und können Ihre VR Bank Fulda hierfür nicht in die Haftung nehmen.

Wann findet die Empfängerüberprüfung bei terminierten Überweisungen oder Daueraufträgen statt?

Die Empfängerüberprüfung erfolgt, wenn eine terminierte Überweisung erfasst wird oder wenn ein Dauerauftrag angelegt oder geändert wird.

Was passiert mit meinen bestehenden Überweisungsvorlagen in der VR Banking App bzw. im OnlineBanking?

Ihre Überweisungsvorlagen können Sie weiterhin wie gewohnt nutzen. Bitte denken Sie daran, Ihre Vorlagen gegebenenfalls anzupassen, wenn

  • das Ergebnis der Empfängerüberprüfung Ihnen Hinweise darauf gibt oder
  • falls Sie der Zahlungsempfänger aufgrund der Vorgaben zur Empfängerüberprüfung über einen angepassten Namen bei gleicher IBAN informiert.

Eine Abweichung zum bisher in Ihren Überweisungsvorlagen hinterlegten Empfängernamen könnte daher kommen, dass der Zahlungsempfänger Ihnen jetzt seinen tatsächlich im öffentlichen Register aufgeführten Namen mitgeteilt hat. Bei einer Überweisung an den Zahlungsempfänger können Sie das verifizieren lassen: Wenn die Empfängerüberprüfung ein übereinstimmendes Ergebnis zurückmeldet, empfiehlt es sich, die Vorlage entsprechend anzupassen.

Bei einer „nahezu Übereinstimmung“ wird dem Zahler ein Namensvorschlag mit dem Ergebnis der Empfängerüberprüfung angezeigt. Bedeutet das, dass dann der Klarname vollständig mit Zweitnamen oder Ehegattennamen angezeigt wird?

Bei Gemeinschaftskonten wird dem Zahler der Name der Gemeinschaftseinheit nur dann angezeigt, wenn die Prüfung die Gemeinschaftseinheit als bestes Prüfergebnis geliefert hat. Das heißt, dass dann dem Zahler die beiden Vornamen der Ehepartner angezeigt werden.

Ich möchte einen Betrag an eine bestimmte Firma überweisen. Woher weiß ich, wie der bei der Empfängerbank hinterlegte Name der Firma (also der Name des Kontoinhabers) korrekt lautet, um sicherzustellen, dass die Empfängerüberprüfung eine Übereinstimmung als Ergebnis liefert?

Der bei der Bank hinterlegte Kontoinhabername ist der juristische Name oder der Firmenname, der in einem öffentlichen Register eingetragen ist. Achten Sie auf den auf der Rechnung angegebenen Firmennamen und übernehmen Sie diesen in exakt dieser Schreibweise in Ihre Überweisung oder Echtzeitüberweisung. Sollte es bei der Empfängerüberprüfung dennoch zu einer „nahezu Übereinstimmung” oder zu „keiner Übereinstimmung” des von Ihnen angegeben Namens mit dem am Konto hinterlegten Namen kommen, empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen: Achten Sie bei einer „nahezu Übereinstimmung” auf den angezeigten Namensvorschlag und den Hinweistext in der VR Banking App bzw. im OnlineBanking. Bei Unsicherheiten beziehungsweise „keiner Übereinstimmung” kontaktieren Sie gegebenenfalls den Zahlungsempfänger.

Kann ich bei einer Zahlung an mich meine Bank anweisen, eine Anfrage zur Empfängerüberprüfung für mein Konto nicht zu beantworten?

Nein. Banken sind gesetzlich verpflichtet, entsprechende Anfragen zur Empfängerüberprüfung zu beantworten. Dies gilt für die Fälle, die in der Frage „In welchen Fällen gibt es die Empfängerüberprüfung?” genannt sind.

Was mache ich, wenn die Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt werden konnte?

Die Empfängerüberprüfung kann gegebenenfalls aufgrund vorübergehender technischer Probleme nicht durchgeführt werden. Sie können den Vorgang gegebenenfalls später erneut versuchen. Es gibt auch Fälle, bei denen die Empfängerüberprüfung nicht möglich ist, beispielsweise

  • wenn das Zielkonto kein Zahlungskonto ist oder
  • wenn die Bank des Zahlungsempfängers diese Überprüfung nicht unterstützt oder
  • wenn die Bank außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ansässig ist.

In diesen Fällen werden Sie als Zahler darauf hingewiesen, dass der eingegebene Name des Zahlungsempfängers nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen bei der Zahlungsempfängerbank abgeglichen werden konnte. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Zahlung ausführen wollen.

Wichtige Informationen für Firmenkunden

FAQ zur Empfängerprüfung (VoP) für Firmenkunden

Woher weiß ich, wie der bei der Bank hinterlegte Name eines Kontoinhabers korrekt lautet?

Der bei einer Bank hinterlegte Kontoinhabername ist der juristische Name oder der Firmenname, der im öffentlichen Register eingetragen ist. 

Wie erfolgt die Empfängerprüfung bei Sammelaufträgen?
  • Im Gegensatz zu Privatpersonen haben Firmenkunden bei Sammelüberweisungen mit mehreren Positionen die Wahl, ob Sie auf die Empfängerprüfung verzichten („Opt-Out“). Diese Regelung gilt für alle eingehenden Kanäle z.B. OnlineBanking, Finanzsoftwareprodukt.
    Dies muss im jeweiligen Zahlungsauftrag vermerkt sein und kann nicht pauschal mit der Bank vereinbart werden.

    EBICS: Neuer Ablauf mit verteilter elektronischer Unterschrift (VEU)

    Firmenkunden, die EBICS nutzen, müssen künftig Zahlungsauftrag und Unterschrift getrennt senden. Zuerst erfolgt die Empfängerprüfung, danach die elektronische Signatur. EBICS-Kunden erhalten hierzu gesonderte Informationen.

  • Änderungen bei EBICS

    357 KB

    Inklusive der Nutzung der verteilten elektronischen Unterschrift (VEU) und Checkliste Zahlungsausgang
  • Empfängerüberprüfung im EBICS-Verfahren

    81 KB

Was kann ich heute schon dafür tun, dass meine zukünftig per „Opt-in“ eingereichten Zahlungen möglichst ohne weitere Prüfungen und Eingriffe freigegeben werden?

Es ist möglich, dass der Ihnen bekannte Rechnungsname des Zahlungsempfängers nicht mit dem tatsächlichen Kontoinhabernamen übereinstimmt. Prüfen Sie daher frühzeitig Ihre Kreditoren-Stammdaten auf Aktualität und zum Beispiel bei Mehrfachanlagen auf unterschiedliche Schreibweisen. Es sollte pro Kreditor nur ein Eintrag vorhanden sein, der dem Firmennamen im öffentlichen Register entspricht. Verschiedene Empfängerbanken können unterschiedliche Abweichungen zulassen, ab denen der Abgleich als „nahezu übereinstimmend” beantwortet wird. Wenn Sie sich also bei Sammelüberweisungen entscheiden, die Empfängerüberprüfung zu nutzen und möchten, dass möglichst alle Prüfungen als „übereinstimmend” beantwortet werden, ist eine sorgfältige Stammdatenpflege von großer Bedeutung.

Entscheidungshilfe für die Verwendung der Empfängerprüfung

Trifft einer der folgenden Punkte bei Ihnen zu?

  • Betrachten Sie Ihr eigenes Geschäftsumfeld als Fraud-anfällig?
  • Gab es in der Vergangenheit Betrugsfälle bei Ihren Zahlungsaufträgen?
  • Überweisen Sie regelmäßig an neue, tendenziell unbekannte Zahlungsempfänger?
  • Wie genau werden Namen und IBANs bei der Stammdatenerfassung geprüft? Sind Sie auf Prüfungen im Zahlprozess angewiesen, weil interne, dem Zahlprozess vorgelagerte Vorkehrungen betrügerische oder fehlgeleitete Überweisungen nicht ausreichend verhindern?
  • Gibt es Vorgaben Ihrer Compliance-Abteilung zur Verwendung der Empfängerüberprüfung? Lassen Sie ggf. die Relevanz der Empfängerüberprüfung für Ihre Zahlungen durch Ihre Compliance-Abteilung prüfen.

Antwort: Ja.

Opt-In sollte genutzt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Empfängerprüfung (VOP) - Änderungen im Zahlungsausgang EBICS“ unter der Frage Wie erfolgt die Empfängerprüfung bei Sammelaufträgen?

Antwort: Nein.

Opt-Out kann genutzt werden, da der Verzicht auf die Empfängerüberprüfung (Opt-Out) erlaubt ist.

Bei Verzicht sind keine Anpassungen im Zahlungsausgang notwendig.

Hinweis: Gilt nicht bei Einzelüberweisungen (verpflichtend Opt-In).

Für Ihre eingehenden Zahlungen gilt:

  • Ihre zahlungspflichtigen Privatkunden können die Empfängerüberprüfung nicht abwählen.
  • Ihre zahlungspflichtigen Firmenkunden können entscheiden, ob sie die Empfängerüberprüfung für Sammelaufträge nutzen.
Sollte ich als Firmenkunde zukünftig alle Dateien zur Empfängerüberprüfung per „Opt-in“ einreichen?

Wir können keine Empfehlung geben, ob Sie als Firmenkunde ab Oktober 2025 Dateien per „Opt-in” oder „Opt-out” einreichen sollten. Aber vielleicht hilft es Ihnen bei dieser Entscheidung zu prüfen, ob es sich bei den Zahlungsempfängern um langjährig bekannte Geschäftspartnerinnen und -partner handelt oder zum Beispiel bei Gehaltszahlungen um bekannte Angestellte oder ob es neue, unbekannte Empfänger sind, an die Zahlungen überwiesen werden. In den ersten beiden Fällen könnte gegebenenfalls auf eine Empfängerüberprüfung verzichtet werden, wenn Sie das Risiko der Fehlleitung der Zahlungen als gering einstufen. Bei neuen, noch unbekannten Zahlungsempfängern kann das Einreichen der Dateien per „Opt-in” mit Empfängerüberprüfung dagegen eine fehlgeleitete oder betrügerische Zahlung verhindern.

Was muss ich tun, wenn ich meine per EBICS eingereichte Sammeldatei mit den Ergebnissen „nahezu Übereinstimmung“ oder „keine Übereinstimmung“ aus der Empfängerüberprüfung nicht in Gänze freigeben möchte?

Eine Teilausführung, zum Beispiel eine Ausführung bei nur vollständigen Übereinstimmungen, ist nicht vorgesehen. In diesem Fall bleibt Ihnen die Möglichkeit, den kompletten Auftrag nach der Empfängerüberprüfung nicht freizugeben. Anschließend können Sie die Einzeltransaktionen mit vollständiger Übereinstimmung neu einreichen. Die übrigen Überweisungsaufträge sollten Sie prüfen und mit korrigierten Empfängerangaben neu einreichen. Beachten Sie dabei mögliche bei Ihnen noch zu klärende interne Vorgaben: Wer entscheidet bei Ihnen über die Ablehnung oder Freigabe bei „nahezu Übereinstimmung” oder „keine Übereinstimmung”? Welche Auswirkungen ergeben sich daraus in Ihren ERP- oder Buchhaltungssystemen?

Ich kann bisher keine Payment Status Reports (pain.002) zu meinen über EBICS eingereichten Überweisungen verarbeiten. Bin ich trotzdem dazu verpflichtet, den neuen Payment Status Report (pain.002) zur Empfängerüberprüfung per EBICS abzurufen?

Das Format der Status Reports zur Zahlung und zur Empfängerüberprüfung ist in beiden Fällen ein pain.002. Inhaltlich haben die bisherigen Payment Status Reports (pain.002) für Zahlungen mit dem neuen Status Report zur Empfängerüberprüfung (mit Auftragsart VPZ) aber nichts zu tun. Der VPZ wird in jedem Fall in Ihrer Kunden-ID zum Abruf bereitgestellt. Es ist für Sie von Vorteil, den VPZ abzurufen und die Ergebnisse der Empfängerüberprüfung zu verarbeiten bzw. die Stammdaten zu korrigieren.

Kann ich zusätzlich zu meinem im öffentlichen Register eingetragenen Firmennamen einen weiteren Namen hinterlegen lassen, der für die Empfängerüberprüfung herangezogen wird?

Bei uns dürfen max. 5 Alias-Empfängernamen mittels Formular hinterlegt werden, wobei der Alias-Zahlungsempfängername max. 70 Zeichen lang sein darf. Zulässige Alias-Empängernamen sind nur: alternative Geschäftsbezeichnungen, Marken, Unternehmensnamen oder allgemein bekannte Namen o.ä. mit bzw. unter denen der Kunde mit seinem Unternehmen, für das der Kunde das Geschäftsgirokonto führt, im Geschäftsverkehr rechtmäßig auftritt bzw. berechtigt werden darf.

Immer informiert – mit unserem Informationsservice für EBICS-Kunden in Verbindung mit Profi cash im Rahmen der EU-Verordnung erhalten Sie eine Nachricht, sobald die neuen Anleitungen zur Empfängerüberprüfung und Updates bereitgestellt werden.

Haben Sie noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen zur Umsetzung der neuen Voraben haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

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