Information zur Empfängerüberprüfung
Empfängerüberprüfung - Verification of Payee (VoP)
Ab dem 05. Oktober führen wir eine neue Sicherheitsfunktion ein.
Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VOP). Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der Name des Kontoinhabers der angegeben IBAN identisch sind, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen.
Das System liefert hierbei die folgenden Ergebnisse:
Anzeige | Bedeutung | Was Sie tun können |
| Name stimmt mit Kontoinhaber überein | Überweisung bestätigen |
| Leichte Abweichung – korrekter Name wird angezeigt | Überweisung prüfen und entscheiden |
| Keine Übereinstimmung | Überweisung abbrechen oder prüfen |
| Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich | Überweisung abbrechen oder prüfen |
Die Darstellung hängt vom verwendeten Überweisungskanal, bspw. OnlineBanking oder Zahlungsverkehrssoftware ab. Siehe hierfür die Abschnitte „Empfängerprüfung (VOP) Allgemein“ und „Empfängerprüfung (VOP) für Firmenkunden“
Die maximale Ausführungszeit für den Erhalt der VOP-Antwort beträgt ca. 5 bis 7 Sekunden.
Wenn bei einer Empfängerüberprüfung das Ergebnis Match erzielt wird, haftet der Zahlungsdienstleister dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.
Bei jeder Überweisung wird geprüft, ob der von Ihnen eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt.
Weicht der Name ab, erhalten Sie einen Hinweis und Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung fortsetzen oder abbrechen möchten.
Diese Maßnahme hilft, Tippfehler zu vermeiden und schützt Sie vor Betrugsversuchen, z. B. mit gefälschten Rechnungen.
Wichtige Hinweise für Nutzer von Banking-Software und -Apps
Unsere VR Banking App, das OnlineBanking, die Finanzsoftware BankingManager, sowie Profi cash unterstützen die Empfängerüberprüfung (VoP) automatisch.
Sofern Sie eine eigene Banking-Software verwenden, bitten wir Sie zu prüfen, ob diese VoP-kompatibel ist.
Sollten Sie noch Fragen zur Umsetzung der neuen Voraben haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.