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Mann sitzt in einer Werkstatt am Laptop

Information zur Empfängerüberprüfung

Empfängerüberprüfung - Verification of Payee (VoP)

Ab dem 05. Oktober führen wir eine neue Sicherheitsfunktion ein.

 

Empfängerprüfung - Verification of Payee

Eine der zentralen Neuerungen ist die Empfängerprüfung bzw. "Verification of Payee" (kurz: VOP). Hierbei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und der Name des Kontoinhabers der angegeben IBAN identisch sind, um betrügerische oder fehlgeleitete Zahlungen zu verhindern und so den Schutz des Zahlers zu erhöhen.

Das System liefert hierbei die folgenden Ergebnisse:

AnzeigeBedeutungWas Sie tun können
  • „Match“

Name stimmt mit Kontoinhaber überein

Überweisung bestätigen
  • „Close Match“
Leichte Abweichung – korrekter Name wird angezeigtÜberweisung prüfen und entscheiden
  • „No Match“
Keine ÜbereinstimmungÜberweisung abbrechen oder prüfen
  • „Check cannot be performed“
Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglichÜberweisung abbrechen oder prüfen

Die Darstellung hängt vom verwendeten Überweisungskanal, bspw. OnlineBanking oder Zahlungsverkehrssoftware ab. Siehe hierfür die Abschnitte „Empfängerprüfung (VOP) Allgemein“ und „Empfängerprüfung (VOP) für Firmenkunden“

Die maximale Ausführungszeit für den Erhalt der VOP-Antwort beträgt ca. 5 bis 7 Sekunden.

Wenn bei einer Empfängerüberprüfung das Ergebnis Match erzielt wird, haftet der Zahlungsdienstleister dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.

Bei jeder Überweisung wird geprüft, ob der von Ihnen eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt.
Weicht der Name ab, erhalten Sie einen Hinweis und Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung fortsetzen oder abbrechen möchten.

Diese Maßnahme hilft, Tippfehler zu vermeiden und schützt Sie vor Betrugsversuchen, z. B. mit gefälschten Rechnungen.

Wichtige Hinweise für Nutzer von Banking-Software und -Apps

Unsere VR Banking App, das OnlineBanking, die Finanzsoftware BankingManager, sowie Profi cash unterstützen die Empfängerüberprüfung (VoP) automatisch.

Sofern Sie eine eigene Banking-Software verwenden, bitten wir Sie zu prüfen, ob diese VoP-kompatibel ist.

Empfängerprüfung (VOP) Allgemein

Für welche Zahlungen funktioniert die Empfängerprüfung?

Die Prüfung erfolgt für Zahlungen

  • im gesamten SEPA-Raum
  • als Echtzeit- oder Standardüberweisungen sowie für Sammelaufträge
  • auf allen Kanälen (online, beleghaft oder telefonisch)
Wie funktioniert die Empfängerprüfung im OnlineBanking und der VR Banking App?

Die Informationen hierzu folgenden in Kürze.

Wie funktioniert die Empfängerprüfung in den Zahlungsverkehrsprogrammen?

Die Empfängerprüfung wird durch kommende Updates in den Zahlungsverkehrsprogrammen Profi cash und BankingManager eingeführt. Die technische Umsetzung in der VR-Networld-Software ist aufgrund der Ablösung durch den BankingManager nicht mehr erfolgt. Aus diesem Grund haben die betroffenen Kunden eine Abkündigung der Lizenz für Ihre VR-Networld-Software erhalten und wurden über Alternativen informiert.

Was bedeutet es, wenn die Empfängerprüfung nicht das Ergebnis "Match" bzw. grün zurückmeldet?

Wenn Sie eine Überweisung trotz eines No Match- oder Close Match-Ergebnisses autorisieren und ausführen, tragen Sie das Risiko einer Fehlüberweisung.

Bitte beachten Sie, dass auch bisher bei Eingabe einer falschen IBAN das Risiko einer Fehlüberweisung beim Auftraggeber lag.

Ist es möglich, dass eine Zahlung abgelehnt wird, obwohl die VOP-Prüfung ein "Match" ergeben hat?

Ja, alle bisherigen Gründe, die zu einer Ablehnung in der Zahlungsverarbeitung geführt haben, bleiben weiterhin bestehen (z. B. Empfängerkonto aufgelöst etc.), sodass eine Zahlung auch bei einem Match abgelehnt werden kann.

Empfängerprüfung (VOP) für Firmenkunden

Wie erfolgt die Empfängerprüfung bei Sammelaufträgen?
  • Im Gegensatz zu Privatpersonen haben Firmenkunden bei Sammelüberweisungen mit mehreren Positionen die Wahl, ob Sie auf die Empfängerprüfung verzichten („Opt-Out“). Diese Regelung gilt für alle eingehenden Kanäle z.B. OnlineBanking, Finanzsoftwareprodukt.
    Dies muss im jeweiligen Zahlungsauftrag vermerkt sein und kann nicht pauschal mit der Bank vereinbart werden.

    EBICS: Neuer Ablauf mit verteilter elektronischer Unterschrift (VEU)

    Firmenkunden, die EBICS nutzen, müssen künftig Zahlungsauftrag und Unterschrift getrennt senden. Zuerst erfolgt die Empfängerprüfung, danach die elektronische Signatur. EBICS-Kunden erhalten hierzu gesonderte Informationen.

  • Empfängerüberprüfung im EBICS-Verfahren

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Wie kann ich mich auf die Empfängerprüfung vorbereiten?
  • Sorgen Sie für wenig Irritation in der Freigabeentscheidung beim Zahler und teilen Sie den Zahlern frühzeitig die korrekten Empfängerdaten mit.

    Hier ist ggf. eine Anpassung Ihrer Rechnungsschreiben notwendig. Hierfür haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

  • Checkliste Firmenkunden

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Entscheidungshilfe für die Verwendung der Empfängerprüfung

Trifft einer der folgenden Punkte bei Ihnen zu?

  • Betrachten Sie Ihr eigenes Geschäftsumfeld als Fraud-anfällig?
  • Gab es in der Vergangenheit Betrugsfälle bei Ihren Zahlungsaufträgen?
  • Überweisen Sie regelmäßig an neue, tendenziell unbekannte Zahlungsempfänger?
  • Wie genau werden Namen und IBANs bei der Stammdatenerfassung geprüft? Sind Sie auf Prüfungen im Zahlprozess angewiesen, weil interne, dem Zahlprozess vorgelagerte Vorkehrungen betrügerische oder fehlgeleitete Überweisungen nicht ausreichend verhindern?
  • Gibt es Vorgaben Ihrer Compliance-Abteilung zur Verwendung der Empfängerüberprüfung? Lassen Sie ggf. die Relevanz der Empfängerüberprüfung für Ihre Zahlungen durch Ihre Compliance-Abteilung prüfen.

Antwort: Ja.

Opt-In sollte genutzt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Dokument „Empfängerprüfung (VOP) - Änderungen im Zahlungsausgang EBICS“ unter der Frage Wie erfolgt die Empfängerprüfung bei Sammelaufträgen?

Antwort: Nein.

Opt-Out kann genutzt werden, da der Verzicht auf die Empfängerüberprüfung (Opt-Out) erlaubt ist.

Bei Verzicht sind keine Anpassungen im Zahlungsausgang notwendig.

Hinweis: Gilt nicht bei Einzelüberweisungen (verpflichtend Opt-In).

Für Ihre eingehenden Zahlungen gilt:

  • Ihre zahlungspflichtigen Privatkunden können die Empfängerüberprüfung nicht abwählen.
  • Ihre zahlungspflichtigen Firmenkunden können entscheiden, ob sie die Empfängerüberprüfung für Sammelaufträge nutzen.

Haben Sie noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen zur Umsetzung der neuen Voraben haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

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