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Frau sitz mit Handy in der Hand am Schreibtisch

EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisungen

ab 05. Oktober 2025

Was ändert sich und warum?

Die Europäische Union hat neue Regeln für Überweisungen und Echtzeitüberweisungen beschlossen (EU-Verordnung Nr. 2024/886). Diese gelten ab dem 05. Oktober 2025 und müssen von allen Banken in Europa umgesetzt werden. Ziel der Verordnung ist es, Überweisungen schneller, sicherer und einfacher zu machen. 

Bitte beachten Sie insbesondere die neuen Anforderungen an die Empfängerüberprüfung, die ab dem 05. Oktober 2025 verbindlich sind, um eine reibungslose Abwicklung Ihrer Überweisungen sicherzustellen.

Echtzeitüberweisung über alle Kanäle

Künftig können Echtzeit­überweisungen nicht mehr nur im Online-Banking beauftragt werden, sondern auch telefonisch, in der Filiale oder mittels Überweisungsvordruck.

Mehr Zahlungs­sicherheit mit der Empfänger­überprüfung

Bei Überweisungen wird geprüft, ob der von Ihnen eingegebene Empfängername mit dem Kontoinhaber der angegebenen IBAN übereinstimmt. Stimmen die Namen nicht überein, erhalten Sie eine Warnmeldung. So können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Zahlung fortsetzen oder abbrechen möchten.

Diese Prüfung – auch „Verification of Payee“ (VOP) genannt – schützt Sie vor betrügerischen oder falschen Zahlungen und sorgt für mehr Sicherheit bei Ihren Überweisungen.

mehr Infos zur Empfängerüberprüfung

Höheres Überweisungslimit für Echtzeitüberweisungen möglich

Das bisherige maximale Limit bei Echtzeitüberweisungen in Höhe von 100.000 € pro Überweisung entfällt. Im Online-Banking können Sie künftig ein eigenes Limit für Echtzeitüberweisungen festlegen.

Haben Sie noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen zur Umsetzung der neuen Voraben haben, kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie.

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