Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank Fulda eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR Bank Fulda eG besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Thomas Sälzer
  • Thomas Sälzer
  • Vorstand (Sprecher)
  • Telefon 0661 289-0
Frank Mackenroth
  • Frank Mackenroth
  • Vorstand
  • Telefon 0661 289-0
Torsten Hopf
  • Torsten Hopf
  • Vorstand
  • Telefon 0661 289-0

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

"Was einer alleine nicht schafft, das schaffen viele"

Mit dieser Überzeugung haben die zwei Gründerväter Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch im 19. Jahrhundert die Genossenschaftsbanken gegründet.

Wir als Aufsichtsrat unserer VR Bank Fulda eG stehen für diese genossenschaftliche Werte ein und möchten mit unseren Kenntnissen und Erfahrungen zum Erfolg einer starken Bank beitragen.

Verantwortliches Handeln für die Menschen und Unternehmen in der Region ist uns dabei sehr wichtig.

Wir sind "Menschen aus der Region, für die Region."

Stefan Burkard
Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Dietmar Schultheis
1. stv. Aufsichtsratsvorsitzender
Michael Herber
2. stv. Aufsichtsratsvorsitzender
Dörthe Bachmann
Patricia Fehrmann
Veit Küllmer
Rudolf Link
Michael Möller
Elke Vollkommener
Jochen Seipel
Regina Blum
Lydia Kohlhepp
Christian Oestreich

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.

Vertreterversammlung