Abkündigung bestimmter Zahlungsverkehrsformate (pain-Formate) im Online-Banking

Um elektronische Zahlungen einheitlich ausführen zu können, wurden durch die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) bestimmte Zahlungsformate („pain-Formate“) für alle Banken vereinbart. Bestimmte Alt-Formate werden gemäß Tabelle abgekündigt.

Anlage 3 des DFÜ-
Abkommens (gültig ab)
SEPA-TVS der DK Abschalttermin
V 3.0 (20.11.2016) pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 (GBIC_1) 11/2025
V 3.1 (19.11.2017) pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 (GBIC_2) 11/2025
V 3.3 (17.11.2019) 1 pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 (GBIC_3) pain.001.001.08 (für SCT inst mit Uhrzeit) in GBIC_3 ergänzt 11/2025
V 3.5 (21.11.2021) pain.001.001.09 (für SCT inst) in GBIC_3 ergänzt 11/2025

Was können Sie tun?

Je nachdem, mit welcher Finanzsoftware/ App, Sie Ihre Zahlungsaufträge versenden, sind folgende Lösungswege durchzuführen:

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Sie nutzen ein externes Buchhaltungsprogramm und lesen die Zahlung in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm ein?

Bitte prüfen Sie, ob für Ihr genutztes Programm ein Update vorliegt und halten Sie ggf. Rücksprache mit dem Hersteller.

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Sie nutzen Profi cash, VR-NetWorld- oder eine Fremdsoftware/ fremde FinanzApp als Zahlungsverkehrsprogramm/-App?

Bitte prüfen Sie, ob für die Software ein Update vorliegt.

Damit es zu keinen Einschränkungen in Ihren Zahlungsverkehrsabläufen kommt, nehmen Sie frühzeitig die notwendige Anpassung in Ihrer Finanzsoftware vor. Zur Unterstützung wenden Sie sich an Ihren Finanzsoftwarehersteller bzw. an den jeweiligen Banken-Support.

Dies gilt für die Eineicherwege EBICS, FinTS und OnlineBanking.

Bitte beachten Sie: Einreichungen von Zahlungsverkehrsdateien im o.g. Altformat werden nicht mehr möglich sein!