- Garantierte Sicherheit
- In Ihrer Nähe
- Schnell eingerichtet und verfügbar
Schließfach
Sicherheit für Ihre Wertsachen
Mit der schnellen und unkomplizierten Einrichtung eines Schließfachs bei Ihrer VR Bank Fulda eG profitieren Sie von der größten Sicherheit für Ihre Wertsachen (z. B. Gold, Silber, Schmuck, Erbstücke, wichtige Dokumente). Lassen Sie Einbrecher leer ausgehen und genießen Sie Ihren Urlaub unbeschwert.
Überblick und Vorteile
Sicher während der Urlaubszeit
Insbesondere in der Urlaubszeit haben Diebstähle Hochkonjunktur. Bewahren Sie Ihre Wertsachen deshalb sicher auf: Schmuck, Sparbücher, Münzsammlungen oder wichtige Versicherungsunterlagen – die Liste ließe sich noch lange weiterführen. Ein Bankschließfach bei uns ist in Ihrer Nähe und schafft Sicherheit.
Preiswert und unkompliziert
Auch außerhalb der Urlaubszeit ist eine dauerhafte Aufbewahrung von Wertsachen bei Ihrer VR Bank Fulda eG eine lohnende Überlegung. Bereits für einen geringen Jahresbeitrag bekommen Sie ein Schließfach und sparen die Kosten für einen eigenen Haustresor. So sind Ihre wichtigsten Besitztümer das ganze Jahr vor Gaunern geschützt.
Ihre Vorteile
- Bankschließfächer in verschiedenen Größen zu attraktiven Konditionen
- Keine Kosten für den Einbau eines Tresors in den eigenen vier Wänden
- Nur Sie haben den Zugriff zum Bankschließfach
Und so geht's
Einfach eine Anfrage zu Ihrer Wunsch-Schließfachgröße stellen. Wir prüfen Ihre Anfrage auf freie Schließfächer. Sie erhalten umgehend eine Anwort. Gerne können Sie aber auch über unten stehendes Formular oder über unser KundenServiceCenter unter der Rufnummer 0661 289-0 einen Termin vereinbaren.
Sie haben Wertsachen wie Bargeld, Wertpapiere oder Erinnerungsstücke, Urkunden und andere Gegenstände, die für Sie von Bedeutung sind, in einem Schließfach Ihrer Bank deponiert. Im Tresor sind diese Sachen weitaus sicherer gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Feuer aufbewahrt als in Ihrer Wohnung. Dennoch kann - bei allen Sicherungsvorkehrungen - auch in einem Geldinstitut ein Schaden nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Für diesen Fall sollte der Inhalt Ihres Schließfachs versichert sein. Die Versicherungssumme soll ausreichen, um die durch ein versichertes Schadenereignis vernichteten, beschädigten oder abhanden gekommenen Sachen wieder anschaffen zu können. Soweit dieser Wiederbeschaffungswert im Einzelfall nicht mittels vorhandener Unterlagen und Belege zu bestimmen ist, sollte er wenigstens überschlägig geschätzt werden. Liebhaberwerte können allerdings nicht entschädigt werden. Berücksichtigen Sie bei der Bemessung der Versicherungssumme auch die Preisentwicklung, die sich seit dem Anschaffungsjahr ergeben hat. Verschiedene Wertsachen, wie Schmuck oder Edelmetalle, unterliegen auch kurzfristig relativ starken Preisschwankungen. Denken Sie daran, die Versicherungssumme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
In diesem Zusammenhang ein Hinweis zu Ihrer Hausratversicherung:
Sollten Sie Sachen, z. B. Schmuckstücke, die sich in der Regel im Schließfach befinden, zeitweilig auch zu Hause aufbewahren, etwa vor und nach dem Gebrauch, so ist deren Wert in die Versicherungssumme der Hausratversicherung zu berücksichtigen. Andernfalls besteht die Gefahr einer Unterversicherung, wenn gerade an diesen Tagen zu Hause ein Schaden, z. B. ein Einbruch während der Tageszeit, eintreten sollte.
- Für den Fall eines Schadens an Ihrem Schließfachinhalt sollten Sie die Höhe des Verlusts glaubhaft machen können. Hierzu folgende Hinweise für die Schadenregulierung:
Erstellen Sie bitte unverzüglich eine Aufstellung der vernichteten, beschädigten oder abhanden gekommenen Sachen und schicken Sie diese an R+V. Fügen Sie, soweit irgend möglich, folgende Unterlagen bei:
- Angaben über den Wert der Sachen am Schadentag oder zum Zeitpunkt der Anschaffung. Dies können Rechnungen, Zertifikate, Kaufbescheinigungen, z. B. eines Juweliers bei Schmuck oder der Bank bei Münzen sein.
- Expertisen bei hohen Einzelwerten, z. B. bei Schmucksachen
- Genaue Beschreibungen und Fotografien der Wertsachen, insbesondere bei Schmuck, gegebenenfalls auch die Angabe des Gewichtes. - Melden Sie bitte unbedingt den Schaden sofort auch der Kriminalpolizei und senden Sie ihr eine gleichlautende Schadenaufstellung zu, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Dies ist eine Obliegenheit im Schadenfall.
Damit Sie in einem Schadenfall die notwendigen Angaben machen können, empfehlen wir Ihnen, bereits bei Belegung des Schließfachs die entsprechenden Unterlagen zusammenzustellen. Hierfür bieten wir Ihnen beiliegende Wertaufstellung als Hilfe an. Dieser Bogen ist nur für Sie bestimmt. Bewahren Sie ihn getrennt von den Wertsachen auf.
Die Ausführungen gelten sinngemäß auch für die Einlagerung von Verwahrstücken.