Antworten auf Ihre Fragen
Ab wann muss ich aktiv zustimmen?
Sie können Ihre Zustimmung ab Erhalt unseres Anschreibens, in welchem wir Sie über die Änderungen informiert haben, erteilen. Entweder über den im Anschreiben abgebildeten Link oder QR-Code oder bei Ihrer Anmeldung im OnlineBanking. Sie bekommen alle Informationen rund um die Zustimmung automatisch im jeweiligen Anschreiben oder Hinweismeldung bereitgestellt. Alternativ können Sie auch Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater ansprechen.
Was ändert sich für mich alles?
Grundsätzlich muss jeder unserer Kunden mit einem Girokonto den neuen Girokontoentgelten und Vertragsbedingungen zustimmen. Unter Anwendung unseres genossenschaftlichen Prinzips machen wir hierbei keine Unterschiede.
Ab wann gelten die neuen Preise?
Grundsätzlich für unsere Bestandskunden ab dem 01. November 2025. Neukunden erhalten die neuen Konditionen ab sofort.
Muss ich sofort zustimmen, wenn Sie mich dazu auffordern?
Wir bitten Sie, sich schnell zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.
Tipp: Sie können Ihre Zustimmung jederzeit direkt in Ihrem OnlineBanking oder über den QR-Code bzw. Link geben, den wir Ihnen per Post geschickt haben. Das geht ganz einfach mit wenigen Klicks. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gerne und freuen uns auf Sie.
Ich habe wegen meiner Zustimmung noch keinen Brief bekommen. Woran liegt das?
Wir vereinbaren in den kommenden Monaten mit allen unseren Kunden mit einem Girokonto neue Entgelt- und Vertragsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf möglicherweise unterschiedliche Postlaufzeiten haben. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld.
Wie kann ich Unterlagen auf digitalem Wege bekommen und damit Ressourcen schonen?
Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Nutzen Sie einfach das OnlineBanking oder die VR Banking App mit Ihrem elektronischen Postfach. Sie bekommen dort alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- und Vertragsbedingungen – digital und nachhaltig.
Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?
Ja, wenn Sie Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind und einzeln verfügungsberechtigt.
Hierzu erhalten Sie per Post einen Zustimmungscode und können dann ganz bequem online einwilligen. Alternativ können Sie die Zustimmung in einer unserer Filialen erteilen.
Kann auch ein Bevollmächtigter eines Kontos die Zustimmung erteilen?
Nein, das ist nicht möglich. Aus rechtlichen Gründen muss immer der Kontoinhaber (oder sein gesetzlicher Vertreter) selbst zustimmen. Sollte aus gesundheitlichen Gründen im Einzelfall keine Zustimmung durch den Kontoinhaber möglich sein, sprechen Sie bitte Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater an.
Warum muss ich mehrfach zustimmen?
Sie erhalten aus rechtlichen Gründen jeweils pro Kundennummer ein separates Schreiben mit dem zugehörigen Zustimmungscode. Das wird zum Beispiel immer dann der Fall sein, wenn Sie ein Einzelkonto und zusätzlich auch ein Gemeinschaftskonto haben.
Bitte bewahren Sie daher immer alle Anschreiben zu diesem Thema von uns auf, damit Sie für jedes Schreiben die erforderliche Zustimmung durchführen können.
Warum werden Kontoauszüge zukünftig bepreist?
Auszüge werden wir unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten bepreisen.
Wir stellen Ihnen Auszüge zudem kostenlos online in Ihrem ePostfach zur Verfügung. Neben einem Beitrag für die Umwelt, sparen Sie damit das lästige Abheften und Aufbewahren, denn wir archivieren Ihre Auszüge dort 10 Jahre kostenfrei.
Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater berät Sie gerne dazu.
Ich möchte ein anderes Kontomodell als das Vorgeschlagene. Was muss ich tun?
Wir haben die gegenwärtige Produktausgestaltung Ihres Girokontos zu Grunde gelegt, um Ihnen auch in Zukunft ein Konto mit vergleichbaren Leistungsbausteinen und Abrechnungsmodalitäten anbieten zu können. Möchten Sie dennoch ein anderes Modell nutzen, sprechen Sie uns gerne an. Dann veranlassen wir für Sie einen Produktwechsel.
Was passiert, wenn ich nicht zustimme?
Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Bei fehlender Zustimmung zu unseren Vertragsbedingungen besteht keine rechtssichere Grundlage für die Geschäftsbeziehung mit der VR Bank Fulda eG. Wir müssen prüfen, ob und inwiefern die Geschäftsbeziehung und die bei uns im Haus geführten Konten fortgeführt werden können.
Warum soll ich außerdem eine Einwilligung zur Datennutzung erteilen?
Als Genossenschaftsbank und dem hiermit verbundenen Anspruch, Ihnen eine bestmögliche Hausbank zu sein, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung für die Zwecke einer besseren Beratung, individuelleren Betreuung und persönlichen Ansprache.
Selbstverständlich werden wir Ihre Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeiten und nur für die oben genannten Zwecke nutzen.
Warum soll ich außerdem den neuen AGB und Sonderbedingungen zustimmen?
Die EU verpflichtet Banken ab Oktober 2025, Echtzeitüberweisungen rund um die Uhr bereitzustellen – schnell, sicher und ohne Aufpreis. Damit wir diese neuen Funktionen anbieten dürfen, müssen wir unsere Geschäftsbedingungen anpassen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 genügt Ihr Schweigen nicht mehr als Zustimmung – wir benötigen daher Ihre ausdrückliche Einwilligung zu unseren neuen AGB und Sonderbedingungen.
Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Wenn wir Ihre Frage noch nicht beantworten konnten, kommen Sie gern direkt auf Ihre Beraterin oder Ihren Berater zu. Wir freuen uns auf Sie.