- fester, garantierter Zins
- sichere Geldanlage bei Ihrer Bank
- kein Kurs- bzw. Währungsrisiko
VR-NachrangEinlage
Feste Zinsen für eine feste Laufzeit
Die VR-NachrangEinlage ist eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Am Ende der Laufzeit erfolgt automatisch ohne Kündigung die Rückzahlung. Für die gesamte Laufzeit erhalten Sie eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 30.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital, aufgrund der festen Zinszahlungen, stets eine positive Entwicklung auf.
- Anlagebetrag: mind. 25.000 Euro
- Laufzeit: 5, 7, 8, 9 und 10 Jahre
- Verfügbarkeit: nach Ende der Laufzeit
Ihre Vorteile
- fester, garantierter Zins
- jährlicher Zinsertrag
- sichere Geldanlage bei Ihrer Bank
- kein Kurs- bzw. Währungsrisiko
- keine Kosten
Konditionen
5 Jahre | 2,55 % p.a. |
7 Jahre | 2,65 % p.a. |
8 Jahre | 2,75 % p.a. |
9 Jahre |
2,85 % p.a. |
10 Jahre | 3,00 % p.a. |
Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich zum 30.12.
Risiken
Bonitäts- und Nachrangrisiko
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Institutsschutz/Einlagensicherung
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVRSE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.
Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.
Fremdwährungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.