- fester, garantierter Zins
- sichere Geldanlage bei Ihrer Bank
- kein Kurs- bzw. Währungsrisiko
VR-NachrangEinlage
Feste Zinsen für eine feste Laufzeit
Die VR-NachrangEinlage ist eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Am Ende der Laufzeit erfolgt automatisch ohne Kündigung die Rückzahlung. Für die gesamte Laufzeit erhalten Sie eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 30.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital, aufgrund der festen Zinszahlungen, stets eine positive Entwicklung auf.
- Anlagebetrag: mind. 25.000 Euro
- Laufzeit: 7, 8, 9 und 10 Jahre
- Verfügbarkeit: nach Ende der Laufzeit
Ihre Vorteile
- fester, garantierter Zins
- jährlicher Zinsertrag
- sichere Geldanlage bei Ihrer Bank
- kein Kurs- bzw. Währungsrisiko
- keine Kosten
Konditionen
5 Jahre | 2,00 % p.a. |
7 Jahre | 2,10 % p.a. |
8 Jahre | 2,20 % p.a. |
9 Jahre |
2,30 % p.a. |
10 Jahre | 2,40 % p.a. |
Die Zinsgutschrift erfolgt jährlich zum 30.12.
Risiken
Bonitätsrisiko
Die VR Bank Fulda eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch Einlagen der Kunden, darunter fallen im wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen, geschützt.
Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.
Fremdwährungsrisiko
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.
Nachrangigkeitsrisiko
Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Liquidation oder der Insolvenz erst nach Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit seinem Rückerstattungsanspruch gegen Forderungen der Bank oder eine Abtretung desselben ist nicht zulässig.