Seit dem 18. September 2018 unterstützt die Bundesregierung mit dem „Baukindergeld“ die Bildung von Wohneigentum mit einer weiteren Maßnahme. Anspruch auf die Förderung haben Familien, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. die Baugenehmigung erhalten haben.
Eine Verlängerung des Förderzeitraums um drei Monate wurde mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushaltes 2021 wirksam.