Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Fusion.
Fragen und Antworten...
... zur Fusion
VR VerbundBank. Die bisher selbständigen Banken werden unter ihrer bisherigen Firmenbezeichnung im Genossenschaftsregister als Zweigniederlassungen der VR VerbundBank eingetragen. Der Markenauftritt bleibt in den drei Regionen unter der bekannten Firmenbezeichnung erhalten.
Bei der VR VerbundBank handelt es sich um einen überregionalen Zusammenschluss regional verankerter Genossenschaftsbanken. Die organisatorische Selbständigkeit der regionalen Banken bleibt erhalten und unterliegt der direkten Verantwortung eines Vorstandsmitgliedes vor Ort – so wie jetzt auch. Die internen Bereiche werden unter dem gemeinsamen Dach der VR VerbundBank zentral organisiert. Die Digitalisierung ermöglicht ein dezentrales Arbeiten der Mitarbeitenden.
Bei einer klassischen Fusion verschmelzen alle Unternehmensbereiche der Banken miteinander. Die regionale Nähe nimmt ab. Die BeratungsZentren bzw. Filialen werden von einer Zentrale aus gesteuert, wo häufig auch der Großteil der Mitarbeitenden einschließlich des Vorstandes angesiedelt sind.
Die VR VerbundBank ist von einem dezentralen Unternehmenskonzept gekennzeichnet.
Fulda. Mit dem juristischen Sitz der VR VerbundBank ist keine Zentralisierung verbunden. Die VR Verbund Bank verfolgt ein dezentrales Unternehmenskonzept.
Unter Einbindung des Rechenzentrums finden derzeit Projektarbeiten statt, um das reibungslose Ineinandergreifen der Strukturen zu gewährleisten.
Mitglieder und Kunden werden fortlaufend über unsere Newsletter, Homepage und die Social Media-Kanäle über wichtige Meilensteine informiert. Im Frühjahr 2025 finden regionale Informationsveranstaltungen für die Vertreter statt.
In den Vertreterversammlungen der jeweiligen Häuser, die im Mai/Juni 2025 stattfinden, entscheiden die Vertreterinnen und Vertreter über den Zusammenschluss.
Ja. Wir legen großen Wert darauf, dass sich der persönliche Ansprechpartner nicht ändert.
Der Bestand der BeratungsZentren und Filialen sowie SB-Stellen bleibt durch den Zusammenschluss unberührt. Das gleiche gilt für Öffnungszeiten.
Alle Zugangswege – persönlich wie digital oder telefonisch – bleiben unverändert bestehen.
Bestehende Verträge und Konditionen werden unverändert fortgeführt.
Unabhängig von dem Zusammenschluss zur VR VerbundBank werden veränderte Marktbedingungen - so wie bisher auch - zu Anpassungen führen.
Ja, die App-Nutzung bleibt unverändert.
Eingereichte Terminüberweisungen bleiben unverändert vorgemerkt und werden zum Termin ausgeführt.
Die Vorlage bleiben unverändert erhalten.
Die bekannten Funktionen bleiben unverändert.
Ja. Die VR VerbundBank wird die Regionen mit ca. 500 TEUR unterstützen.
Die Tochterunternehmen, wenn vorhanden, sind von der Verschmelzung nicht betroffen. Sämtliche Beteiligungen bleiben im Besitz der VR VerbundBank.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung?
Unser KundenServiceCenter steht Ihnen telefonisch mit Rat und Tat zur Seite.
Sie erreichen uns montags – freitags von 8.00 – 18.00 Uhr unter der Rufnummer 0661 289-0.